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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen

KWIT Solutions
Kevin Wann
Bergstraße 10
67824 Feilbingert
Deutschland
E-Mail:
Telefon:

(nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich IT-Strategie, Prozessoptimierung, IT-Governance, Executive Advisory und strategisches Sparring (nachfolgend „Beratungsleistungen").

(2) Art und Umfang der Beratungsleistungen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung (Angebot, Leistungsbeschreibung oder Projektvertrag). Der Auftragnehmer schuldet eine Dienstleistung, kein konkretes Werk oder Ergebnis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

(3) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Beratung Empfehlungen ausspricht, bleibt die Entscheidung über deren Umsetzung allein beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für den wirtschaftlichen Erfolg von Maßnahmen, die auf seinen Empfehlungen basieren.

§ 3 Vertragsschluss und Angebote

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande. Die Schriftform kann auch durch E-Mail gewahrt werden.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 4 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Branche. Er ist in der Wahl seiner Arbeitsmittel, seiner Arbeitszeit und seines Arbeitsortes frei, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen remote (standortunabhängig) zu erbringen. Vor-Ort-Einsätze bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können separate Kosten für Reise und Unterkunft auslösen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen angemessen zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere:

  • Die rechtzeitige Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge;
  • Die Benennung kompetenter Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis;
  • Die zeitnahe Prüfung und Freigabe von Zwischenergebnissen.

(5) Verzögerungen, die durch eine nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis der tatsächlich geleisteten Beratungstage bzw. -stunden zu den vereinbarten Tagessätzen bzw. Stundensätzen.

(2) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung). In Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht abweichend vereinbart.

(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden, sofern vereinbart, gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

§ 6 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

(2) Als vertraulich gelten alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Hierzu zählen insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, strategische Planungen, technische Daten, Finanzinformationen, Kundendaten und Mitarbeiterinformationen.

(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden;
  • der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren;
  • von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden;
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(4) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Laufzeit des jeweiligen Vertrages hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort, sofern nicht individuell eine längere Frist (NDA) vereinbart wurde.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer behält alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den von ihm erstellten Konzepten, Analysen, Präsentationen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen (nachfolgend „Werke").

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Werken ein, beschränkt auf den im Vertrag definierten Verwendungszweck.

(3) Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Bearbeitung, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(4) Allgemeines Know-how, Methodiken und Frameworks, die der Auftragnehmer vor oder während der Zusammenarbeit entwickelt hat und die nicht spezifisch für den Auftraggeber erstellt wurden, verbleiben beim Auftragnehmer und dürfen von diesem frei weiterverwendet werden.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Falle einer Haftung nach Absatz (2) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung ist zudem der Höhe nach auf die für den jeweiligen Einzelauftrag vereinbarte Nettovergütung begrenzt, maximal jedoch auf 50.000 EUR pro Schadensfall.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Ist keine Laufzeit vereinbart, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen, sofern nicht individuell eine andere Frist vereinbart wurde.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die andere Partei trotz Mahnung und Nachfristsetzung ihren wesentlichen Vertragspflichten nicht nachkommt;
  • über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
  • eine Partei gegen die Geheimhaltungspflichten nach § 6 verstößt.

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Die Schriftform kann durch E-Mail gewahrt werden.

(5) Bei Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, werden die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO schließen.

(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Referenzen

(1) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung als Referenz benennen.

(2) Aufgrund der vertraulichen Natur der Mandate werden grundsätzlich keine Klarnamen von Auftraggebern ohne deren Einwilligung veröffentlicht.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, behördliche Anordnungen, Streiks, Lockouts sowie Störungen der Telekommunikationsnetze oder der Stromversorgung, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.

(2) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (derzeit Feilbingert).

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt (salvatorische Klausel).

(4) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.